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Marktanteile, sofort. Innovationen sind dabei nicht auf die Industrie beschränkt. Innovativ, das heißt zukunftsgerichtet, sind auch Smart Services, für die manch- mal weder Produkte noch Mitar- beiter in großem Umfang benötigt werden, sondern neuartige Ge- schäftsmodelle, basierend auf Daten.
Nicht weniger wichtig sind aber auch die Verbesserungen von Pro- dukten, Verfahren und Dienstlei- stungen, wie sie in vielen Unter- nehmen, auch in kleinen und mitt- leren, vorangetrieben werden. Auch das sind Innovationen, mit denen heute das, was gestern war, für morgen verbessert wird. Ein hervorragendes Beispiel für ein junges innovatives Berliner Unter- nehmen ist die mit zwei Innova- tionspreisen ausgezeichnete Gras- se Zur Ingenieurgesellschaft mbH. Wir haben uns bei diesem Unter- nehmen aus Überzeugung enga- giert. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Abschnitt „Erfolgsbe- richte/Kundenportraits“.
Innovationen auch verbürgbar
Das Beispiel „Grasse Zur“ ist kein Einzelfall, sondern steht für eine Vielzahl innovativer Unternehmen in unserem Portfolio. Bürgschafts- banken begleiten nicht nur Grün- dungen, Betriebsübernahmen oder Wachstumsvorhaben, sondern selbstverständlich auch Innova- tionen, die die Marktreife erreicht haben.
Wirtschaft fördert Wirtschaft
„Kein Kredit darf an fehlenden Sicherheiten scheitern“ war daher auch in (West-)Berlin die Trieb- feder des Berliner Handwerks,
1951 mit dem Garantieverband des Berliner Handwerks eG (GVH) an den Start zu gehen. Diesem Bei- spiel folgten 1957 die Verbände des Berliner Handels und gründe- ten gemeinsam mit drei ortsansäs- sigen Genossenschaftsbanken un- ter der Federführung der IHK Ber- lin die Kreditgarantiegemeinschaft für den Handel in Berlin GmbH (KGG). Die KGG öffnete sich 1984 für den industriellen Mittelstand; 1987 folgte die Dienstleistungs- branche. Mit dem Mauerfall fir- mierte die KGG in BBB BÜRG- SCHAFTSBANK zu Berlin-Bran- denburg GmbH um und legte 1991 ihre Geschäfte mit dem GVH zu- sammen. Zum gleichen Zeitpunkt traten auch die Privatbanken und als erster Vertreter der Versiche- rungswirtschaft die INTER Versi- cherungen in die BBB ein. Ende 2003 folgten dann die R+V sowie die SIGNAL IDUNA als weitere Ver- sicherer. Heute ist der Selbsthilfe- gedanke, auf dem das „Modell Bürgschaftsbanken“ basiert, aktu- ell wie nie. Nicht nur wegen der Verantwortung, die die Wirtschaft für dieses Non-Profit-Geschäft übernimmt, sondern auch unter dem Aspekt der Entlastung öffent- licher Kassen.
Einzigartiger Know-how-Pool
Der aus Kammern, Wirtschaftsver- bänden und Kredit- und Versiche- rungswirtschaft zusammengesetzte Gesellschafterkreis ist lokal veran- kert und damit ein Know-how-Pool für die BBB, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Alle für unser Tagesgeschäft erforderlichen Hintergrundinformationen sind topaktuell jederzeit abrufbar. Das könnte keine noch so gute Daten- bankrecherche leisten. Der Vorteil für die BBB und ihre Kunden ist
BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
immens: Die Informationen sind Berlin-spezifisch und damit bedeu- tend wertvoller als bundesweite Durchschnittsangaben und – auch das ist nicht zu unterschätzen – kostenfrei! Neben der Bereitstel- lung von Kapital ist dies ein min- destens genauso wichtiger Beitrag unserer Gesellschafter für den Er- folg der regionalen Wirtschaftsför- derung.
Leistungsangebot basiert auf drei Säulen:
1. Bürgschaften
Keine Sicherheiten – kein Kredit? Die BBB steht dafür ein, dass jedes betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben und jede überzeugende Unternehmerin oder jeder Unter- nehmer auch dann eine Finanzie- rung erhält, wenn die eigenen banküblichen Sicherheiten ausge- schöpft sind. Wir entscheiden al- lein nach Konzept und Kompetenz der Unternehmer; überzeugen Konzept und Management, über- nehmen wir gegenüber Banken und Sparkassen Bürgschaften bis maximal 80 % der benötigten Kre- ditsumme, und zwar sowohl für Förderkredite als auch für Haus- bankfinanzierungen. Es können also alle Arten von Investitions- und Betriebsmittelkrediten ein- schließlich Avale besichert werden. Seit 2002 bürgen wir auch für Lea- singfinanzierungen. Der Maximal- betrag für Bürgschaften wurde zum 01.01.2003 auf 1,0 Mio. EUR auf- gestockt, seit 01.01.2013 beträgt die Obergrenze 1,25 Mio. EUR. Dies gilt für Existenzgründungen ebenso wie für bestehende Unter- nehmen. Die Laufzeit der Bürg- schaft richtet sich nach der Lauf- zeit des Förderkredites bzw. kann bei Hausbankmitteln bis zu 15 Jah- re betragen.
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