Page 31 - GB14_WEB
P. 31
Insgesamt spiegeln die Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Risiko- lage eine solide Situation der Bank.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeu- tung haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht erge- ben.
Risikobericht
Die BBB hat gemäß § 25a, Abs. 1, S. 1 und 2 KWG ein Risikomana- gement zur Sicherung des Fort- bestandes und zur Weiterentwick- lung der Bank eingerichtet. Es be- inhaltet die Beobachtung der konjunkturellen Entwicklung, des Marktes, der Rahmenbedingun- gen sowie die Berücksichtigung allgemeiner unternehmerischer Risikofaktoren ebenso wie speziel- ler Bankrisiken: Die Adressenaus- fall-, Liquiditäts- und Marktpreis- risiken sowie operationelle Risi- ken. Bürgschaften sind auf
EUR 1,25 Mio. und Garantien auf EUR 2,5 Mio. begrenzt. Daneben erfolgt die Identifizierung, Bewer- tung, Begrenzung und Überwa- chung der vorgenannten Risiken EDV-gestützt mit einem Limit- system. Die Summe der Bewer- tungen der genannten Risiken unterschreitet das Eigenkapital, so dass die Risikotragfähigkeit der Bank gegeben ist. Dabei wurde dem Adressenausfallrisiko als we- sentlichem Risiko der Bank ein Großteil der Tragfähigkeit zuge- ordnet.
Die Risikostruktur der Bank wird aufgrund des spezifischen Ge- schäftes im Wesentlichen durch die Risiken im Bürgschafts- und Garantiegeschäft bestimmt. Die
Messung und Überwachung der Adressenausfallrisiken erfolgt durch eine eingehende Prüfung vor Obligoübernahme sowie durch eine anschließende laufen- de Überwachung. Dazu werden je nach Ausgangslage vergangen- heitsbezogene Bilanzzahlen und bzw. oder Businesspläne analy- siert. Ergänzend wird ein gemein- sam mit den übrigen Bürgschafts- banken entwickeltes Rating- system eingesetzt. Bei Neu- engagements ist außerdem die Einschätzung des Managements von maßgebender Bedeutung.
Die Bank teilt den Bürgschafts- und Garantiebestand in drei Risikoklassen entsprechend der jeweiligen Ausfallgefährdung ein; die Einstufung erfolgt situations- abhängig sowohl bei aktuellen Bonitätsänderungen als auch in festgelegten Intervallen. Das Management-Informations- System ermöglicht jederzeit ei- nen Überblick u. a. über die Ver- teilung des Bürgschafts- und Garantievolumens nach Bran- chen, Größenklassen und Risiko- faktoren sowie den Risikovorsor- gebedarf.
In den Geld- und Kapitalmarkt- anlagen erscheinen die Adressen- ausfallrisiken sehr gering, da die Bank im Wesentlichen bei ihren Gesellschafterbanken sowie de- ren Investmentfondsgesellschaf- ten kontrahiert. Der Großteil der verfügbaren Gelder ist in einem geschlossenen Spezialfonds an- gelegt. Der Restbetrag wird von der Bank verwaltet. Die Anlagen beschränken sich auf Renten ers- ter Bonitäten sowie in geringem Umfang auf Aktien. Die Bank gilt als Nichthandelsbuchinstitut. Die dem Fondsmanagement von
JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. DEZEMBER 2014
der BBB vorgegebenen Anlage- restriktionen zur Anlagestrategie sowie die einschlägigen Stress- szenarien und Risikokennziffern werden regelmäßig auch für die Eigenanlage überwacht.
Marktpreisrisiken in Form von Zinsänderungsrisiken oder Kurs- risiken sind aufgrund der darge- stellten Festlegungen nur in ge- ringem Umfang vorhanden.
Das Liquiditätsrisiko ist bedingt durch das vergleichsweise kon- stante Geschäft und die jederzeit verfügbaren Bankguthaben ge- ring. Die Zahlungsströme sind weitgehend planbar und werden in einem Liquiditätsplan darge- stellt, der regelmäßig angepasst wird.
Die Bank ermittelt und steuert die operationellen Risiken ebenfalls mittels eines innerbetrieblichen Überwachungssystems. Unter strenger Beachtung der internen Richtlinien sowie der Allgemeinen Bürgschafts- und Garantiebestim- mungen sind die Rechtsrisiken als gering zu bewerten. Auch Be- triebsrisiken bestehen nur in ein- geschränktem Umfang, da ihnen durch die Einschaltung Dritter,
z. B. im EDV-Bereich, zu begegnen ist.
Risiken im Personalbereich wer- den durch verschiedene Maßnah- men (z. B. Vergütungssystem, Wei- terbildung, Gesundheitsmanage- ment) begrenzt.
Bestandsgefährdende Risiken be- stehen für die BBB im Hinblick auf die Rückbürgschaften von Bund und Land in Höhe von 75 % (Bund: 45 %, Land Berlin: 30 %) des Obligos nicht.
31